Häufige Fragen Wichtige Fragen, die nicht unbeantwortet bleiben sollen

Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

 

So beantragen Sie ambulante Pflege:

  1. Pflegegrad beantragen: Antrag bei der Pflegekasse stellen.
  2. MDK-Begutachtung: Einstufung in einen Pflegegrad.
  3. Pflegedienst wählen: Passenden Dienst auswählen und Vertrag abschließen.

Die Kosten für ambulante Pflege hängen vom Pflegegrad und den Leistungen ab. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil, den Rest zahlen Sie selbst. Zusatzleistungen sind oft privat zu tragen. Eine genaue Übersicht gibt der Pflegedienst.

Die ambulante Pflege wird von unseren professionellen hochqualifizierten Pflegekräften direkt bei Ihnen zu Hause durchgeführt.

Die Pflegeversicherung bietet:

  1. Pflegesachleistungen: Kostenübernahme für Pflegedienste.
  2. Pflegegeld: Bei privater Pflege.
  3. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ersatz- und stationäre Pflege.
  4. Pflegehilfsmittel: Unterstützung bei Anschaffungen.

Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad.

So beantragen Sie den Pflegegrad:

  1. Antrag stellen: Bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
  2. Unterlagen sammeln: Relevante medizinische Dokumente vorbereiten.
  3. MDK-Begutachtung: Gutachter prüft Ihren Bedarf.
  4. Bescheid abwarten: Pflegegrad-Bescheid erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Pflegekasse oder rufen Sie uns an.

Durch die Umstellung auf einen Pflegegrad ändern sich:

  1. Leistungsanspruch: Anspruch auf finanzielle Unterstützung, abhängig vom Pflegegrad.
  2. Pflegeleistungen: Umfang und Art der benötigten Hilfe werden neu festgelegt.
  3. Entlastung: Angehörige können durch professionelle Pflege entlastet werden.
  4. Hilfsmittel: Möglicher Zugang zu unterstützenden Hilfsmitteln.

Dies führt zu einer besseren Anpassung der Pflege an Ihre Bedürfnisse.