Pflegeberatung Bedarfsermittlung, Pflegeplanung, Pflegeleistungen sowie Unterstützung bei Anträgen.

Pflegeberatung

Pflegeplanung Beratung und Bedarfsermittlung

In einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Pflegebedürftigen und der Angehörigen ermitteln unsere hochqualifizierten Fachkräfte den individuellen Pflegebedarf, entwickeln einen maßgeschneiderten Pflegeplan, informieren über Pflegeleistungen und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.

Bei Bedarf übernehmen wir die Antragstellung bei den Sozialleistungsträgern. Zu unserem Beratungsangebot gehört die Schulung und Beratung von pflegenden Angehörigen in speziellen Pflegesituationen wie beispielsweise Demenz oder Palliativpflege, oder auch die Krisenintervention in akuten Krisensituationen.

Qualitätssicherungsbesuche Beratungseinsätze nach § 37.3

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen laut Gesetz, regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten werden. Dieser Beratungsbesuch sollte nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich erfolgen.

Wir beraten und unterstützen Sie nach § 37.3 SGB XI

API Mitarbeiterin zeigt mit den Händen ein Herz

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    Wir möchten erfahren, mit welchen Betreuungs- und Pflegeleistungen wir Sie bestmöglich unterstützen und gleichzeitig Ihre Familie entlasten können. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an unter 0209 938 947 39. Auch per E-Mail sind wir erreichbar info@api-ge.de.

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